FAQ

Häufige Fragen

Allgemein

    • Telefon: Rufen Sie uns gerne während unserer Geschäftszeiten unter 078 222 27 20 an. Wir stehen Ihnen von Montag bis Donnerstag, 8:00 bis 12:00 und 13:30 bis 17:00 Uhr, zur Verfügung.

    • E-Mail: Senden Sie uns eine E-Mail an mouttet@accountit.ch. Wir bemühen uns, alle Anfragen innerhalb von 24 Stunden zu beantworten.

    • Kontaktformular: Nutzen Sie das Kontaktformular. Geben Sie einfach Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein, und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

    • Persönliches Gespräch: Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch in unserem Büro.

  • 1. Elektronischer Dokumentenaustausch:

    • E-Mail: Sie können uns Dokumente per E-Mail an mouttet@accountit.ch senden. Für vertrauliche Dokumente empfehlen wir Ihnen jedoch, die Dokumente auf unserer Cloud-Plattform hochzuladen (vgl. nächster Punkt).

    • Sichere Cloud-Plattform: Nutzen Sie die sichere Cloud-Plattform Deepbox (der Firma Abacus), um mit uns Dokumente auszutauschen. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne einen Einladungslink. Zur Benutzung muss ein Konto mit Benutzername und Passwort erstellt werden.

    2. Persönliche Übergabe / Einwurf in Briefkasten

    • Vor Ort: Sie können die Dokumente in unseren Briefkasten (weiss, links neben den beiden Doppelgaragen) einwerfen. Falls Sie eine persönliche Übergabe wünschen, bitten wir Sie um Terminvereinbarung, da wir oft in Kundenterminen besetzt oder bei Kunden vor Ort sind.

    3. Post: 

    • Sie können uns die Dokumente per Post an die folgende Adresse senden: Accountit AG, Unter Bendlehn 30, 9042 Speicher

  • Ja, Ihre Daten sind bei uns sicher. Unsere IT-Infrastruktur wird regelmässig gewartet und aktualisiert, um den neuesten Sicherheitsstandards zu entsprechen. Wir setzen Firewalls, Anti-Virus-Software und andere Sicherheitsmassnahmen ein, um unsere Systeme zu schützen. Zudem werden regelmässig Backups erstellt.

  • Ja, wir unterliegen der Schweigepflicht. Als Ihr Treuhänder nehmen wir die Vertraulichkeit Ihrer Daten und Informationen sehr ernst. Wir sind gesetzlich verpflichtet, alle Informationen, die Sie uns anvertrauen, streng vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht gilt sowohl für persönliche als auch für geschäftliche Informationen und umfasst alle Daten, die Sie uns im Rahmen unserer Dienstleistungen zur Verfügung stellen.

Buchhaltung und Jahresabschluss

    • Einzelfirmen / Selbständigerwerbende: Mit einem jährlichen Umsatz unter 500'000 CHF sind Sie lediglich verpflichtet, eine einfache Buchhaltung zu führen, die die Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage dokumentiert. Ab einem Umsatz von 500'000 CHF pro Jahr müssen Sie eine doppelte Buchhaltung führen und zusätzliche Anforderungen erfüllen.

    • Gesellschaften (GmbH, AG): Gesellschaften sind stets verpflichtet, eine doppelte Buchhaltung zu führen und weitere gesetzliche Anforderungen zu erfüllen - unabhängig vom Umsatz.

    Auch wenn Sie gesetzlich nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, kann es sinnvoll sein, eine umfassende Buchhaltung zu führen, um einen besseren Überblick über Ihre finanzielle Situation zu haben und fundierte Geschäftsentscheidungen treffen zu können. Wir können Ihnen dabei helfen, die für Ihre spezifische Situation geltenden Buchführungspflichten zu verstehen und zu erfüllen.

  • Nachdem Sie uns mit der Buchführung beauftragt haben, stellen wir Ihnen eine - auf Sie individuell abgestimmte - Checkliste für die Zusammenstellung der Unterlagen zu Verfügung. Bei Fragen oder Unsicherheiten unterstützen wir Sie gerne.

    • Allgemeine Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen: 10 Jahre.

    • Aufbewahrungsart: Unterlagen können sowohl in Papierform als auch elektronisch aufbewahrt werden, solange die elektronischen Dokumente den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und jederzeit lesbar gemacht werden können.

    • Originalbelege: Es ist wichtig, dass Originalbelege aufbewahrt werden. Für steuerliche Zwecke müssen Originalrechnungen und Quittungen vorhanden sein.

    Es ist ratsam, ein systematisches Archivierungssystem zu etablieren, das sicherstellt, dass alle relevanten Unterlagen vollständig und übersichtlich aufbewahrt werden. Wir können Sie dabei unterstützen, ein solches System einzurichten und sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

  • Ein Unternehmen wird mehrwertsteuerpflichtig, wenn es innerhalb eines Kalenderjahres einen Umsatz von mehr als 100'000 CHF aus steuerbaren Leistungen erzielt. Dabei wird der weltweite Umsatz berücksichtigt, nicht nur der in der Schweiz erzielte Umsatz. Ab wann Sie steuerpflichtig werden und welche Leistungen steuerbar sind, schauen wir gerne mit Ihnen gemeinsam im Detail an.

  • Wir arbeiten mit den Programmen Abacus (für umfangreichere Buchhaltungen) und mit Banana Buchhaltung+.

  • Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anzahl der Belege pro Monat, der Grösse des Unternehmens (Anzahl der Mitarbeitenden), der Mehrwertsteuerpflicht und anderen individuellen Anforderungen. Für unsere Dienstleistungen verrechnen wir einen Stundensatz von CHF 120. Die Gesamtkosten können daher je nach dem spezifischen Umfang und den Bedürfnissen Ihres Unternehmens variieren. 

Steuerberatung / Steuererklärungen

  • Sie finden hier unsere Checkliste für die Zusammenstellung der benötigten Unterlagen.

  • Hier finden Sie Informationen zu unseren Preisen für die Erstellung von Steuererklärungen.

  • Ja. Nachdem Sie uns die vorbereitete Steuererklärung inklusive der notwendigen Unterlagen zu Verfügung gestellt haben, prüfen wir diese auf allfällige Fehler oder Steuerspar-Potenziale. Sie erhalten von uns anschliessend eine schriftliche Rückmeldung.

    • Januar bis Juni: ca. 4 - 6 Wochen

    • Restliche Monate: ca. 3 Wochen